Als FacharbeiterIn erlangen Sie zahlreiche Qualifikationen und Berechtigungen:
Qualifikationen
- Sie erlangen die Grundkenntnisse zur selbstständigen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.
- Sie erkennen Verbesserungsmöglichkeiten am Betrieb und können Maßnahmen treffen um die Wirtschaftsfähigkeit zu steigern
- Sie erhöhen Ihre Jobchancen durch einen offiziellen Berufsabschluss mit gesetzlicher Grundlage.
Berechtigungen
- Bei unselbstständiger Tätigkeit erlangen Sie Anspruch auf den kollektivvertraglich festgelegten Lohn.
- Eine abgeschlossene FacharbeiterInnenprüfung bringt Lehrzeitanrechnungen bei allen verwandten landwirtschaftlichen Berufen.
- Sie erfüllen die Voraussetzung für das Erlangen verschiedener agrarischer Förderungen (z. B. Existenzgründungsbeihilfe, Investitionsförderung)
- Erlangung der Sachkundeberechtigung (Pflanzenschutz / Pflanzenschutzführerschein)
- Sie dürfen sich zum/zur MeisterIn weiter qualifizieren.
- In manchen Bundesländern: Erlangung des Tiertransportausweises
Drei Wege zum/zur FacharbeiterIn
Duale Ausbildung: 3-jährige Lehre auf einem Betrieb/sonstiger Ausbildungseinrichtung und Abschluss mit der FacharbeiterInnenprüfung
Zweiter Bildungsweg: Besuch eines Vorbereitungslehrganges und Abschluss mit der FacharbeiterInnenprüfung
Diese Option besteht in den meisten Bundesländern nur mit einer abgeschlossenen Ausbildung und mindestens 3 Jahren landwirtschaftlicher Praxis.
Der Abschluss einer Fachschule (LFS/HBLA) mit Hauptfachrichtung im gewünschten Beruf berechtigt zum Antrag des FacharbeiterInnenbriefes (im Hauptfach). Der Fachschulabschluss ersetzt dann die FacharbeiterInnenprüfung.
Die FacharbeiterInnenausbildung im zweiten Bildungsweg richtet sich an landwirtschaftliche BetriebsführerInnen, zukünftige HofübernehmerInnen aber auch QuereinsteigerInnen, die mehrjährige praktische Erfahrung in der jeweiligen Berufssparte der Land- und Forstwirtschaft vorweisen können.
Zusätzliche FacharbeiterInnenausbildung: Durch eine Anschlusslehre (1-2 Jahre) kann eine FacharbeiterInnenprüfung in einem weiteren Lehrberuf absolviert werden. Dabei können bis zu 1-2 Jahre Lehre/Fachschule einer anderen Fachrichtung teilweise anerkannt werden.
In 5 Modulen zur Imker-Fachkraft
Die Ausbildung dauert ein Jahr und gliedert sich in 5 Module zu je 40 UE, sowie 8 UE Fachrechnen und Schriftverkehr.
Die Themen der Module im Überblick:
- Modul 1: Einführung in die Imkerei
- Modul 2: Leben der Biene und Bienenprodukte (inkl. Apitherapie)
- Modul 3: Bienenpflege und Bienenkrankheiten
- Modul 4: Betriebsmanagement (inkl. Hygienemaßnahmen)
- Modul 5: Praktische Übungen (Honigsensorik, Arbeiten am Stock, Honigernte, Königinnenzucht, Exkursion)
Vortragende
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien in Zusammenarbeit mit dem Landesverband für Bienenzucht in Wien
Ort
Imkerschule Wien im Donaupark, Arbeiterstrandbadstraße 122B, 1220 Wien bzw. online.
Level
geeignet für fortgeschrittene Imker sowie Profis
Ausbildungsziel
Sie erlangen die Grundkenntnisse zur selbstständigen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes., Sie erkennen Verbesserungsmöglichkeiten am Betrieb und können Maßnahmen treffen um die Wirtschaftsfähigkeit zu steigern, Sie erhöhen Ihre Jobchancen durch einen offiziellen Berufsabschluss mit gesetzlicher Grundlage., Sie erfüllen die Voraussetzung für das Erlangen verschiedener agrarischer Förderungen (z. B. Existenzgründungsbeihilfe, Investitionsförderung), Bei unselbstständiger Tätigkeit erlangen Sie Anspruch auf den kollektivvertraglich festgelegten Lohn., Eine abgeschlossene FacharbeiterInnenprüfung bringt Lehrzeitanrechnungen bei allen verwandten landwirtschaftlichen Berufen., Sie dürfen sich zum/zur MeisterIn weiter qualifizieren.
Abschluss der Ausbildung
Für den Abschluss der Ausbildung ist eine FacharbeiterInnenprüfung zu absolvieren. Diese besteht aus Teilprüfungen, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Zulassung
Zulassungsbedingungen zur FacharbeiterInnenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Mind. dreijährige einschlägige Praxis in der Berufssparte. (In manchen Bundesländern wird auch eine nebenberuflich ausgeübte praktische Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Umfang von 3 (TIROL) bzw. 6 (STMK) Jahren akzeptiert.)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
- Für AbsolventInnen einer drei- oder mehrjährigen landwirtschaftlichen Fachschule ist der Einstieg in den Vorbereitungslehrgang nach Abschluss der Fachschule möglich.
Praxisnachweis
Die regelmäßige Mitarbeit am elterlichen Betrieb oder auf einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb kann mit folgenden Angaben nachgewiesen werden:
- Zeitraum der Mitarbeit (ggf. gerechnet ab Vollendung der Pflichtschule),
- Beschreibung der praktischen Tätigkeiten und deren Ausmaß,
- Bestätigung von dem/der BetriebsführerIn.
Zulassung zur FacharbeiterInnenprüfung
- die ordnungsgemäße Zurücklegung der Lehrzeit in einem anerkannten Lehrbetrieb und bei einer/m anerkannte/n Lehrberechtigten;
- den Besuch der Berufsschule im Rahmen der bestehenden Schulvorschriften und
- den Besuch der Fachkurse gemäß § 7 LufBAO 1992.
- Ansuchen um Zulassung (Anmeldung) zur FacharbeiterInnenprüfung im Gartenbau sind mit dem Formblatt (Anmeldung zur Gärtnerfacharbeiterprüfung), bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bis spätestens Fr, 05.04.2019 einzureichen
Zur FacharbeiterInnenprüfung mitzubringen
- die während der Lehrzeit geführten Tagebücher, inkl. eine vom Lehrling verfertigte ausführliche Beschreibung des Lehrbetriebes;
- ein vom Lehrling selbst geschriebener kurzer Lebenslauf;
- der Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht;
- die Zeugnisse der Berufsschule;
- die Bescheinigungen über den Besuch der Fachkurse.
Zuständige Behörde
Über die Zulassung zur FacharbeiterInnenprüfung im Gartenbau entscheidet die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien.
Prüfungsbeitrag
BewerberInnen zur Prüfung haben bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einen Prüfungsbeitrag in der Höhe von € 30,- bei der Anmeldung zu entrichten.
Der Prüfungsbeitrag verfällt, wenn der/die PrüfungswerberIn ohne wichtigen Grund der Prüfung fernbleibt oder diese nicht besteht.