Aus dem Referat für biologische Bienenhaltung

Referent: WL IM Dipl.päd. DI Dietmar Niessner
Bioimkerei seit 2000
Ausbildner zur Bioimkerei seit 2001
Ehem. Biokontrollor, derzeit Biobienenberater bei BIO AUSTRIA, österreichs größtem Bioverband.
Referent für Varroa 3.0 von Beginn an.
Wanderlehrer des österr. Imkerbundes

Seit vielen Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten begleite ich AnfängerInnen zur Bienenhaltung auf ihrem Weg. Ein sehr großes Anliegen dabei ist mir immer gewesen: ihr dürft euch die Zukunft zur Bioimkerei nicht durch falsche Betriebsmittel verbauen. Schließlich erzeugt ihr den besten Honig der Welt, euren Honig, der frei von belasteten Substanzen aus der konventionellen Imkerei sein muss. Wobei es mir egal ist, ob ihr euch kontrollieren lasst oder nicht, das Ziel ist der beste Honig der Welt, euer eigener!

Ich bin für euch da, wenn ihr einfache Anfänger-Fragen habt, wenn ihr euch entscheiden sollt, von wem lass ich mich kontrollieren oder „was gibt es Neues am Biosektor“

Somit ist die Plattform hier für euch ein Infozentrum zur Bioimkerei!

Summ summ

Dietmar Niessner

Neuigkeiten aus dem Bioreferat

Themen:
Eigenwachsanerkennung
In der Umstellungsphase ist lt. EU VO das Eigenwachs gegen Biowachs auszutauschen!

Die gängige Praxis in Österreich war die Anwendung der erlaubten Ausnahme: wenn nicht genügend Biowachs am Markt ist, kann eine Wachsprobe gezogen werden und das Eigenwachs so anerkannt werden.
Aktuelle Situation sieht so aus, dass der österr. Markt genügend Biowachs aufweist, somit ist die Ausnahme lt. Ministerium nicht mehr anzuwenden.
Das bedeutet: 2026 ist die Anerkennung mittels Wachprobe noch möglich.
Ab 1.1.2027 muss in der Umstellungsphase das konventionelle Eigenwachs durch Biowachs ersetzt werden. Das Altwachs kann aber für die Kerzenproduktion verwendet werden. Sauber deklarieren!

Mein Rat:
Wer seine Imkerei auf bio umstellen will, möge noch 2026 einen Biokontrollvertrag abschließen und kann auf diese Art und Weise sein Eigenwachs anerkennen lassen.
Vorausgesetzt, man ist sich sicher, dass es sauber von verbotenen Rückständen ist.

NeueinsteigerInnen, die einen gültigen Biokontrollvertrag aufweisen und erst nach dem Abschluss Biobienenvölker von einem Biobetrieb bezogen haben, sind davon nicht betroffen. Die sind sofort anerkannt.

Produktion von Biowachs in der Bioimkerei:
von offizieller Seite wurde gültig mit 1.4.2026 die Dokumentation von Biowachs als Lebensmittel bzw. Lebensmittelkontaktmaterial geregelt und vorgeschrieben. Dies wird mit Beginn der Biokontrolle 2027 auch bei der Biokontrolle abgefragt!
Es sind Aufzeichnungen zu führen, wie Biowachs geerntet und verarbeitet wird.  Die gängige Praxis mit den „Damenstrumpfhosen“ als Seihtücher ist somit Geschichte, da diese Produkte keine lebensmittelrechtliche Zulassung haben. Es gilt die Lebensmittelkontaktvorgabe: alle Materialien die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, müssen lebensmitteltauglich sein. Dies trifft für unser Biowachs für Mittelwände zu. Nicht aber für Kerzenwachs.

Alternative:
Feinsieb vom Doppelsieb zur Honigreinigung.
Absetzen lassen und den Bodensatz abkratzen.
Wachsseihtücher, wobei man dabei auf eine Lebensmittelkennzeichnung achten muss. Tabu  sind Filtermaterialien, wie sie für Fasaden etc. verwendet werden.
Für die Produktion von Kerzenwachs ist keine Einschränkung gegeben, es muss aber eine deutliche Trennung der Vorräte gesichert sein.

Wie hat die Doku zu erfolgen:

  • Sie kann schriftlich oder als Grafik dargestellt werden.
    was und wie wird geerntet, zwischengelagert,
  • welche Stolpersteine könnten auftreten
  • Reinigung
  • Mengenerfassung
  • Von Seiten der Biokontrolle wird es sicher eine Hilfestellung dazu geben.
  • Wie sowas grafisch aussehen könnte, häng ich euch als Ideenfinder an. Gestaltet es nach euren Abläufen

Ablaufdiagramm Biowachs – ein Vorschlag (PDF)

Sollten Fragen dazu auftauchen, bitte melden.
Dipl.päd.DI Dietmar Niessner
Bioreferent des Wiener Landesverbands für Bienenzucht
bienenschule@aon.at
06504223951

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Leave the field below empty!