WL IM Dietmar Niessner

News für unsere BioimkerInnen

Liebe BioimkerInnen in Wien,

uns alle verbindet, dass wir uns sehr hohe Vorgaben im Umgang mit unseren Bienen machen,im Interesse der Bienen aber auch im Interesse des Konsumenten und der Umwelt. Dazu gehört:wir sehen die Bienen nicht als Betriebsmittel, sondern als Partner. Wir schauen auf sie, setzen siekeinem Stress aus und sorgen für eine bienengerechte Unterkunft und Betreuung in Abstimmung mit uns als ImkerIn.

Die neue EU-Verordnung ist nun auch mit der Interpretation des Begriffs: Imkereizubehör vollständig. Im Bioausschuss wird es zwar noch Nachschärfungen geben, aber an und für sich steht die VO. In der VO wird ja verlangt, dass die Beuten und das Imkereizubehör grundsätzlich aus natürlichen Materialien bestehen muss. Dies gilt für alle Bereiche der Bienenhaltung, einschließlich der grundsätzlich für die Überwinterung geeigneten Behausungen für die Königinnenzucht, also MiniPlus als Beispiel. Das Zubehör für die Königinnenzucht ist ausgenommen, wie Weiselnäpfchen, Apidea …

Produktionsbereiche nach der Ernte von Imkereierzeugnissen fallen nicht mehr darunter.Für ganzjährige Bienenbehausungen*): wie Beuten und deren Elemente (Boden, Zargen,Deckel, Rähmchen, Trennschiede, Isolierung, Abstandhalter) gilt, dass sie aus natürlichen Materialien bestehen müssen. *auch für Miniplus zur Königinnenüberwinterung.

Das sind: Holz mit niedrigem Verarbeitungsgrad (=Vollholz, Schichtholz, Sperrholz,Holzweichfaserplatten) Stroh, Ton, Lehm

Diese Einschränkungen gelten aber nicht für:

– Verbindungselemente, Gitterböden, Dachabdeckungen zum Schutz vor Nässe, sowie
   Fütterungseinrichtungen.

Sowohl geschäumte, extrudierte und ähnliche Kunststoffe als auch bitumenhaltige Stoffe sind für die Unterbringung und Haltung von Bienen ausgeschlossen.

Gültigkeit der Regelung:

– Die Regelung gilt für Neuanschaffungen ab 30.11.2023.

– Nicht entsprechende Abstandhalter können bis zum Verschleiß verwendet werden.

– Nicht entsprechende andere Materialien können bis zum 31.12.2026 verwendet werden.

Für mich unklar ist der Begriff: Gitterboden. Ist damit die gesamte Baueinheit gemeint? Dannsehe ich den Nicot Gitterboden vor mir, der ja nur aus Kunststoff besteht. Oder meinen die Gestalter der Anweisung das Gitter des Gitterbodens? Zu diesem Thema hab ich einen Antragans das Gremium gerichtet, dass wir da Klarheit im Sinne des Biogedankens brauchen. Ich glaub, auch trotz der Unklarheit ist es im Gedanken zur Biologischen Produktionsweise, dass wir unsere Beuten grundsätzlich aus natürlichen Materialien erstellen.

wir unsere Beuten grundsätzlich aus natürlichen Materialien erstellen.

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