WL IM Dietmar Niessner
Aus dem Referat für biologische Bienenhaltung
Referent: WL IM Dipl.päd. DI Dietmar Niessner
Bioimkerei seit 2000
Ausbildner zur Bioimkerei seit 2001
Ehem. Biokontrollor, derzeit Biobienenberater bei BIO AUSTRIA, österreichs größtem Bioverband.
Referent für Varroa 3.0 von Beginn an.
Wanderlehrer des österr. Imkerbundes
Seit vielen Jahren, wenn nicht sogar Jahrzehnten begleite ich AnfängerInnen zur Bienenhaltung auf ihrem Weg. Ein sehr großes Anliegen dabei ist mir immer gewesen: ihr dürft euch die Zukunft zur Bioimkerei nicht durch falsche Betriebsmittel verbauen. Schließlich erzeugt ihr den besten Honig der Welt, euren Honig, der frei von belasteten Substanzen aus der konventionellen Imkerei sein muss. Wobei es mir egal ist, ob ihr euch kontrollieren lasst oder nicht, das Ziel ist der beste Honig der Welt, euer eigener!
Ich bin für euch da, wenn ihr einfache Anfänger-Fragen habt, wenn ihr euch entscheiden sollt, von wem lass ich mich kontrollieren oder „was gibt es Neues am Biosektor“
Somit ist die Plattform hier für euch ein Infozentrum zur Bioimkerei!
Summ summ
Dietmar Niessner
News für unsere BioimkerInnen
Liebe BioimkerInnen in Wien,
uns alle verbindet, dass wir uns sehr hohe Vorgaben im Umgang mit unseren Bienen machen,im Interesse der Bienen aber auch im Interesse des Konsumenten und der Umwelt. Dazu gehört:wir sehen die Bienen nicht als Betriebsmittel, sondern als Partner. Wir schauen auf sie, setzen siekeinem Stress aus und sorgen für eine bienengerechte Unterkunft und Betreuung in Abstimmung mit uns als ImkerIn.
Die neue EU-Verordnung ist nun auch mit der Interpretation des Begriffs: Imkereizubehör vollständig. Im Bioausschuss wird es zwar noch Nachschärfungen geben, aber an und für sich steht die VO. In der VO wird ja verlangt, dass die Beuten und das Imkereizubehör grundsätzlich aus natürlichen Materialien bestehen muss. Dies gilt für alle Bereiche der Bienenhaltung, einschließlich der grundsätzlich für die Überwinterung geeigneten Behausungen für die Königinnenzucht, also MiniPlus als Beispiel. Das Zubehör für die Königinnenzucht ist ausgenommen, wie Weiselnäpfchen, Apidea …
Produktionsbereiche nach der Ernte von Imkereierzeugnissen fallen nicht mehr darunter.Für ganzjährige Bienenbehausungen*): wie Beuten und deren Elemente (Boden, Zargen,Deckel, Rähmchen, Trennschiede, Isolierung, Abstandhalter) gilt, dass sie aus natürlichen Materialien bestehen müssen. *auch für Miniplus zur Königinnenüberwinterung.
Das sind: Holz mit niedrigem Verarbeitungsgrad (=Vollholz, Schichtholz, Sperrholz,Holzweichfaserplatten) Stroh, Ton, Lehm
Diese Einschränkungen gelten aber nicht für:
– Verbindungselemente, Gitterböden, Dachabdeckungen zum Schutz vor Nässe, sowie
Fütterungseinrichtungen.
Sowohl geschäumte, extrudierte und ähnliche Kunststoffe als auch bitumenhaltige Stoffe sind für die Unterbringung und Haltung von Bienen ausgeschlossen.
Gültigkeit der Regelung:
– Die Regelung gilt für Neuanschaffungen ab 30.11.2023.
– Nicht entsprechende Abstandhalter können bis zum Verschleiß verwendet werden.
– Nicht entsprechende andere Materialien können bis zum 31.12.2026 verwendet werden.
Für mich unklar ist der Begriff: Gitterboden. Ist damit die gesamte Baueinheit gemeint? Dannsehe ich den Nicot Gitterboden vor mir, der ja nur aus Kunststoff besteht. Oder meinen die Gestalter der Anweisung das Gitter des Gitterbodens? Zu diesem Thema hab ich einen Antragans das Gremium gerichtet, dass wir da Klarheit im Sinne des Biogedankens brauchen. Ich glaub, auch trotz der Unklarheit ist es im Gedanken zur Biologischen Produktionsweise, dass wir unsere Beuten grundsätzlich aus natürlichen Materialien erstellen.
wir unsere Beuten grundsätzlich aus natürlichen Materialien erstellen.
