Verhalten im AFB-Sperrkreis
für klinisch unverdächtige Bestände (Österreich)

1. Gesetzliche Grundlagen

Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist verpflichtend. Zuwiderhandlungen stellen Verwaltungsübertretungen dar.

  • Bienenseuchengesetz (BSG), insbesondere §§ 4, 5 und 6
  • Bienenseuchen-Verordnung (BSV)
  • Fachinformationen der AGES (Leitfäden zur Probenahme und Sanierung)

2. Grundlegende Ge- und Verbote

Sobald ein Sperrkreis (in der Regel 3 km Radius um den Ausbruchsherd) amtlich kundgemacht wurde, gilt:

  • Verbringungsverbot (§ 5 BSG):
    Es dürfen keine lebenden oder toten Bienen, Waben, Wabenabfälle, Wachs,
    Honig, Futtervorräte oder benutzte Imkereigeräte aus dem Sperrgebiet entfernt
    werden.
  • Zuzugsverbot:
    Es dürfen keine Bienenvölker in den Sperrkreis eingebracht werden.
  • Untersuchungspflicht:
    Alle Imker im Sperrkreis haben ihre Völker dem Amtstierarzt oder einem
    Bienensachverständigen zur klinischen Untersuchung und Probenahme
    (Futterkranzprobe) zugänglich zu machen.
  • Meldepflicht:
    Jede auffällige Veränderung am Bienenvolk, die auf AFB hindeuten könnte,
    ist unverzüglich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

3. Checkliste für den Standbesuch (AGES-Empfehlung)

Zur Vermeidung einer Verschleppung innerhalb und außerhalb des Sperrkreises:

  • Reinigung:
    Stockmeißel und Geräte nach jedem Volk bzw. Stand mit Sodalösung reinigen
    oder abflammen.
  • Kleidung:
    Einmalhandschuhe verwenden oder wiederverwendbare Handschuhe gründlich
    desinfizieren.
  • Fütterung:
    Keine Fütterung mit Honig; ausschließlich industriell hergestelltes Futter
    oder Zuckerlösungen verwenden.

Hinweis der AGES:
Die Aufhebung des Sperrgebiets erfolgt erst, wenn alle Bestände im Sperrkreis
von Bienensachverständigen untersucht wurden und die Sanierung des
Ursprungsherdes erfolgreich abgeschlossen ist.

Stand der Information: 21.04.2026

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Leave the field below empty!